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FAQs

Patient*innen

Wie finde ich kompetente Osteopath*innen in meiner Umgebung?

In unserer Osteopath*innen-Suche geben Sie Postleitzahl, Ort oder Namen ein und Sie finden Osteopath*innen in Ihrer Nähe. Weiters können Sie auch unsere Kinderosteopath*innen-Suche verwenden.

Dürfen alle Osteopath*innen Kinder behandeln?

Die Behandlung von Kindern ist Teil der osteopathischen Ausbildung. Es gibt jedoch zertifizierte Kinderosteopath*innen, die eine ausgewiesenen Zusatzausbildung speziell für diese Arbeit vorweisen können. Alle Osteopath*innen die von der OEGO als Kinderosteopath*innen ausgewiesen werden, können eine mehrjährige und qualifizierte Zusatzausbildung vorweisen. Die OEGO empfiehlt allen Patient*innen ausdrücklich, sich für die osteopathische Behandlung eines Kindes, an Kinderosteopath*innen zu wenden.

Wie viel kostet eine osteopathische Behandlung?

Der Preis für eine Behandlung variiert nach der Behandlungsart und Dauer. Besprechen Sie Details dazu mit Ihrer behandelnden Osteopathin bzw. Ihrem behandelnden Osteopathen. Ein Richtwert liegt zwischen 70 und 130 Euro.

Was zahlen die Krankenkassen?

Kosten für osteopathische Behandlungen werden seitens der gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, da Osteopathie in Österreich als Heilmethode noch nicht anerkannt ist. Private Zusatzversicherungen übernehmen je nach Vertrag die Kosten (teilweise oder zur Gänze).

Mitgliedschaft

Ich bin im 1. Ausbildungsjahr einer osteopathischen Schule. Darf ich schon Mitglied werden?

Ja, das ist als außerordentliches Mitglied möglich.

Wird die Karenz im Mitgliedsbeitrag berücksichtigt?

Ja, Sie zahlen bis zur Beendigung des 2. Lebensjahres Ihres Kindes die Hälfte Ihres Mitgliedsbeitrags. Nachweis einer Geburtsurkunde erforderlich.

Welche Auswirkung hat meine Pensionierung?

In der Pension zahlen Mitglieder die Hälfte des Mitgliedsbeitrags. Nachweis erforderlich.

Ausbildung

Ist die Osteopathieausbildung in Österreich offiziell anerkannt?

In Österreich gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung für Osteopathie, (d.h. sie ist vom Gesetz her weder anerkannt, noch verboten.) Die an bestimmten Schulen (z.Bsp. WSO, IAO) ausgebildeten Osteopath*innen können aber auf der rechtlichen Grundlage ihrer Grundausbildung als Physiotherapeut*in oder Ärzt*in praktizieren. Von einigen privaten Krankenversicherungen werden osteopathische Behandlungen bereits bezahlt, manchmal sogar von Gebietskrankenkassen.

Die ”Österreichische Gesellschaft für Osteopathie (OEGO)” als Vertretung aller Osteopath*innen in Österreich hat bestimmte Normen für die Ausbildung als OsteopathIn festgelegt. Europaweit arbeitet die ”European Federation of Osteopathy”, der Mitglied die OEGO ist, auf einen einheitlichen Ausbildungsstandard und auf gesetzliche Anerkennung der Osteopathie hin.