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Anträge für den Härtefall-Fonds ab sofort einreichbar!

Die Soforthilfemaßnahmen im Rahmen des Härtefallfonds wurden konkretisiert – dies bedeutet, dass ab sofort Anträge für die Erste-Hilfe Maßnahmen für Selbständige auf der verlinkten Seite der WKO eingebracht werden können!

Nach dem derzeitigen Stand können folgende Gruppen Anträge stellen:
– Ein-Personen-Unternehmer
– Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen.
– Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler,
– Journalisten,
– Psychotherapeuten
– Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
– Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Ihr benötigt für die Antragsstellung als freie Dienstnehmer folgende Unterlagen:
– Persönliche Steuernummer
– Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Achtung: Durch die hohe Anzahl an Anträgen kann es passieren, dass die Seite eventuell kurzzeitig nicht verfügbar ist – keine Angst! Der Antrag kann bis 31.12.2020 gestellt werden.

Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefall-Fonds UND der mit 15 Milliarden Euro dotierten Notfallhilfe für betroffene Branchen – eine spätere Anrechnung ist möglich.

Ihr müsst NICHT Wirtschaftskammer-Mitglied sein und benötigt auch KEIN WKO-Benutzerkonto!
Alle weiteren Informationen und Kriterien für die Antragsstellung findet ihr direkt auf der verlinkten Seite der WKO, die ständig aktualisiert wird.

Hier geht´s dirket zur offiziellen WKO-Seite.


30.03.2020