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Aktuelles COVID-Update, Verordnung 03.03.2022

Gemäß §6 Abs. 4 der neuen COVID-19 Basismaßnahmenverordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (ausgegeben am 3. März 2022), bleibt die Maskenpflicht für Patient*innen und Begleitpersonen, sowie für Osteopath*innen erhalten.

Hier der Auszug aus der Verordnung: (4) „In Betriebsstätten und an sonstigen Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungenerbracht werden, haben Patienten, Besucher, Begleitpersonen sowie bei unmittelbarem Patientenkontakt Betreiber, Mitarbeiter und Dienstleistungserbringer eine Maske zu tragen.“

Download Verordnung


07.03.2022